Empfangen
Jedes Unternehmen im Inland muss E-Rechnungen empfangen können. Ausnahmen gibt es dafür keine.
Festpreis für Betriebe
Wir richten ein, dass Ihre Rechnungen als E-Rechnung rausgehen und eingehende E-Rechnungen lesbar bei Ihnen ankommen. Festpreis 990 € netto zzgl. USt.
Sie zahlen erst, wenn drei Testrechnungen das amtliche Prüfprogramm ohne Fehler bestehen. Steuerberatung machen wir nicht: Ob und ab wann die Pflicht für Sie gilt, klärt Ihre Kanzlei. Wir übernehmen die Technik. Angebot nur für Unternehmen.
Anfrage stellen Was genau dazugehört
Was gilt
Eine E-Rechnung ist kein PDF, sondern eine Datei nach der europäischen Norm EN 16931, etwa XRechnung oder ZUGFeRD. Die Pflicht gilt für Rechnungen zwischen Unternehmen im Inland.
Jedes Unternehmen im Inland muss E-Rechnungen empfangen können. Ausnahmen gibt es dafür keine.
Nur wer im Vorjahr mehr als 800.000 € umgesetzt hat, muss ab 2027 Rechnungen an andere Unternehmen als E-Rechnung ausstellen. Für alle anderen gilt das erst ab 2028.
Dann gilt es grundsätzlich für alle Betriebe. Ausnahmen gibt es unter anderem für Kleinunternehmer und für Rechnungen bis 250 € brutto.
Stand: Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums zur E-Rechnung, März 2026. Für Ihren Einzelfall ist Ihre Kanzlei zuständig.
Was wir machen
Für einen Betrieb, eine Software und einen Eingangsweg. Was umgestellt wird und woran wir die Abnahme messen, steht vorher schriftlich fest.
Per Video oder vor Ort im Raum Reutlingen. Wir sehen uns an, wie Ihre Rechnungen heute entstehen, wie sie ankommen und welche Software Sie schon haben.
Was umgestellt wird, mit welcher Software, woran wir die Abnahme messen und bis wann. Lizenzen schließen Sie selbst ab. Kontenplan, Kontierung und Buchungsregeln legt Ihre Kanzlei fest.
Ihre Rechnungen gehen als ZUGFeRD oder XRechnung aus Ihrer vorhandenen Software. Kann sie das nicht, richten wir ein passendes Rechnungsprogramm ein. Bis zu zwei Vorlagen und bis zu 50 Kunden im Stamm.
Ein Weg, auf dem eingehende E-Rechnungen lesbar ankommen und abgelegt werden, etwa ein eigenes Postfach mit Weiterleitung in Ihre Belegablage oder die Ihrer Kanzlei.
Drei Testrechnungen bestehen das amtliche Prüfprogramm ohne Fehler, eine eingehende Test-E-Rechnung kommt lesbar an. Die Prüfberichte bekommen Sie mit. Dazu 30 Minuten Einweisung und eine Anleitung auf einer Seite.
Unsere Rechnung kommt nach Ihrer Abnahme, natürlich als E-Rechnung.
Preis
Zeigt der Check, dass Ihr Fall größer ist, sagen wir das, bevor wir anfangen. Dann bekommen Sie ein eigenes Angebot statt einer Überraschung auf der Rechnung.
Festpreis
990 € netto zzgl. USt., Festpreis
Alle sechs Schritte für einen Betrieb mit einer Software und einem Eingangsweg. Bezahlt nach der Abnahme.
690 € netto zzgl. USt. für die ersten drei Betriebe
Dafür dürfen wir Ihren Fall danach als Beispiel beschreiben, ohne vertrauliche Zahlen. Den Text geben Sie vorher frei.
Nicht enthalten
Das gibt es auf Anfrage mit eigenem Preis.
Angebot nur für Unternehmen. Alle Preise netto zzgl. USt.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet. Was offen bleibt, klären wir im Check.
Das klärt Ihre Kanzlei. Steuerberatung und Buchhaltung machen wir nicht, auch nicht nebenbei, also auch keinen Kontenplan und keine Kontierung. Wir sorgen dafür, dass die Technik bereit ist, wenn die Pflicht für Sie gilt.
Ausstellen müssen Kleinunternehmer keine E-Rechnung. Empfangen können müssen sie E-Rechnungen trotzdem, wie jedes Unternehmen im Inland. Ob die Kleinunternehmerregel für Sie gilt, klärt Ihre Kanzlei. Ob Sie für den Empfang allein uns überhaupt brauchen, sagen wir Ihnen ehrlich im Check.
Nur noch für eine Übergangszeit und nur, wenn Ihr Kunde zustimmt: bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz bis Ende 2026, sonst bis Ende 2027. Danach braucht es grundsätzlich eine E-Rechnung, also eine Datei, die Buchhaltungsprogramme lesen können, ohne dass jemand abtippt.
Nicht unbedingt. Zuerst prüfen wir, ob Ihre vorhandene Software E-Rechnungen im richtigen Format ausgeben kann. Wenn nicht, richten wir ein passendes Rechnungsprogramm ein. Die Lizenz schließen Sie selbst ab, sie ist nicht im Festpreis enthalten.
An der Abnahme: Drei Testrechnungen bestehen das amtliche Prüfprogramm ohne Fehler, und eine eingehende Test-E-Rechnung kommt lesbar an. Die Prüfberichte bekommen Sie mit. Ein Siegel oder Zertifikat gibt es dafür nicht, der Beleg ist der Prüfbericht. Erst danach stellen wir unsere Rechnung.
Kurz, ja. Ihre Kunden sollten wissen, ab wann Ihre Rechnungen als Datei kommen und an welche Adresse sie ihre Rechnungen an Sie schicken. Eine Vorlage für dieses Schreiben gehört zur Anleitung.
Für ein Vorhaben dieser Größe derzeit nicht. Die Digitalisierungsprämie Plus des Landes Baden-Württemberg ist am 30. Juni 2025 ausgelaufen. Ihre Nachfolgerin bei der L-Bank ist ein Kredit über die Hausbank ab 10.000 €. Stand: Oktober 2026.
Dann sagen wir Ihnen das nach dem Check, bevor wir anfangen. Mehrere Standorte, ein Wechsel der Warenwirtschaft, eigene Schnittstellen oder die Sonderformate und Portale großer Abnehmer gehen nicht zum Festpreis. Dafür bekommen Sie ein eigenes Angebot.
Anfrage
Schreiben Sie uns, worum es geht. Wir melden uns innerhalb von zwei Werktagen. Lieber sprechen? Dann geben Sie eine Telefonnummer an, und wir rufen zurück.
Lieber per E-Mail: mail@formundsystem.de, gern mit dem Zeichen aus unserem Brief.